Im November 2020 gibt es wieder einige Änderungen bei Regeln und Gesetzen: Überteuerte Mieten müssen in Berlin gesenkt werden, das Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft, der Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel naht. Welche Neuerungen in Kraft treten und was sonst noch wichtig für Sie wird, zeigt FOCUS Online.
- Stichtag Kfz-Versicherungswechsel
- Mietendeckel in Berlin greift
- Gebäudeenergiegesetz nimmt Ölheizungen ins Visier
30. November: Stichtag für Kfz-Versicherungswechsel nicht vergessen
Der 30. November ist der jährliche Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel. Denn eine Kündigung muss bis zu einem Monat vor Laufzeitende vorliegen und die überwiegende Zahl der Verträge läuft bis Ende Dezember. Ohne Kündigung wird die Versicherung um ein Jahr verlängert.
Ab November muss die Dosierung auf das Rezept
Ab dem 1. November sind Ärzte verpflichtet, auf jedem Rezept die Dosierung des verordneten Arzneimittels anzugeben. Dadurch sollen die Arzneimittelsicherheit erhöht und Fehldosierungen vermieden werden. Für Apotheken bedeutet dies nicht zuletzt eine weitere Angabe, die zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen ist, um Strafen der Krankenkassen zu vermeiden. Die Dosierung wird als Pflichtangabe in § 2 Abs. 1 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) aufgenommen.
Änderung: Für zehntausende Berliner Haushalte wird die Miete gesenkt
Die zweite Stufe des Berliner Mietendeckels wird ab 23. November wirksam. Der Mietendeckel gilt für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin. Allein schon 28.000 Mieter der landeseigenen Unternehmen zahlen dann weniger Miete. Der Grund: Zum 23. November tritt die zweite Stufe des Berliner Mietendeckels in Kraft. Danach ist eine Miete verboten, die die neu definierten Mietobergrenzen inklusive Zu- oder Abschlägen um mehr als 20 Prozent überschreitet. Die als überhöht geltenden Mieten sind dann abzusenken. Einen Rechner zum Mieten-Deckel bietet der Berliner Mieterverein an.
Gebäudeenergiegesetz tritt am 1. November in Kraft
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fasst Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinspargesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Das Gesetz beinhaltet jedoch keine höheren energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude. Letztere sollen 2023 erneut unter die Lupe genommen werden.
Darüber hinaus setzt das GEG setzt das im Klimapaket vorgesehene Einbauverbot von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 um. Gas- und Ölheizungen, die 1991 oder später eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen höchstens 30 Jahre lang betrieben werden. Hybridlösungen sollen auch noch nach 2026 möglich sein. Wer seine alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lässt, wird mit einer Austauschprämie unterstützt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt einen Förder-Überblick.
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