Steuerklassenreform 2023: Gesetz will Steuerklassen abschaffen – Millionen Menschen werden umsortiert
Millionen Deutsche müssen sich auf eine Änderung bei ihren Steuerklassen einstellen. Die Bundesregierung plant, die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen und durch das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 zu ersetzen. Betroffene sollten die Auswirkungen auf ihr monatliches Nettoeinkommen prüfen und gegebenenfalls ihre Steuerklasse anpassen.
Die sechs Steuerklassen in Deutschland beeinflussen, wie viel vom Lohn letztendlich auf dem Konto landet. Die Klassen 3 bis 5 gelten dabei nur für Ehepaare.
Das Bundesfinanzministerium erarbeitet nun ein neues Gesetz, um die Steuerklassen für verheiratete Paare zu überarbeiten. Damit wird ein Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, indem es heißt:
Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.
Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5
Die geplanten Änderungen betreffen Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, denn nur die können die Steuerklasse frei wählen. Möglich sind aktuell die Kombinationen 3/5 sowie 4/4. Ein Partner ist dann in Klasse 3, der andere in Klasse 5 oder beide sind in Steuerklasse 4 einsortiert.
Aber warum das Ganze? Durch eine passende Wahl der Steuerklassen kann man das monatliche Nettogehalt optimieren. Wenn zum Beispiel ein Partner wesentlich mehr verdient, sollte dieser Steuerklasse 3 wählen. Der andere muss dann aber in Klasse 5 und hat recht hohe Abzüge, was aber durch die Vorteile des Besserverdienenden am Monatsende mehr als aufgewogen wird.
Abgerechnet wird bei der Lohnsteuer aber ohnehin immer erst mit der Steuererklärung. Wer also nicht die optimale Wahl der Steuerklassen getroffen hat, kriegt zwar weniger Netto pro Monat, holt sich den Ausgleich aber wieder über die Steuererklärung.
Eine besondere Spielart ist in der Steuerklasse 4 noch das Faktorverfahren. Die Pläne sehen vor, dass Partner, die die Steuerklassenkombination 3 und 5 nutzen, künftig beide in Klasse 4 mit Faktorverfahren überführt werden sollen. Die abgezogene Lohnsteuer wird dabei durch einen Faktor gemindert, den das Finanzamt auf Basis der zu erwartenden Lohnsteuer berechnet.
Vorteile und Nachteile der Pläne
Die Idee hinter der Steuerklassenreform ist nicht schlecht, denn in der Praxis kommt es bei der Kombination 3/5 regelmäßig zu größeren Steuernachzahlungen. Die Überführung von Ehepartnern in 4/4 mit Faktor soll dazu führen, dass die jeden Monat abgeführte Lohnsteuer sehr nah an der tatsächlich fälligen liegt.
Die abgeführte Lohnsteuer soll also näher an der Realität sein und somit bei der Steuererklärung zu keinen großen Abweichungen mehr führen. Hört sich gut an, hat aber für manche Menschen Nachteile: Arbeitet zum Beispiel nur ein Partner, wird der durch die Reform beim monatlichen Netto schlechter gestellt. Dafür gibt es dann eine größere Erstattung bei der Einkommensteuererklärung bzw. man verhindert größere Nachzahlungen.
Beispielrechnung: Partner A verdient 4.000 Euro Brutto pro Monat, Partner B 2.000. Jagt man das durch den Gehaltsrechner (mit Standardeinstellungen), bleiben pro Monat Netto 4095 Euro in der Kombination 3/5 und 4.029 Euro in der Kombination 4/4 mit Faktor 0,957 übrig.
Wöchentlich: Informieren, Hintergründe verstehen, richtig entscheiden:
2560610/
Zum Autor
#Immobilien #Steuern #Aachen