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Kosten, Versicherungen, Klauseln und Kaution: Bis Reisende am Urlaubsort den Schlüssel im Zündschloss des Mietautos drehen und losfahren, lauern einige Fallstricke. So umgeht man sie.

Unabhängig unterwegs sein im Urlaub: Mietwagen machen auf Reisen mobil. Damit alles reibungslos klappt, kommen hier wichtige Fragen und Antworten rund um die Buchung.

Wann bucht man den Mietwagen?

Die Regel ist: je früher, desto besser – gerade mit Blick auf die Sommerferienzeit. Denn mit dem Heranrücken der Hochsaison ziehen die Preise für diese Zeit stetig leicht an.

Immerhin: Im Vergleich zu 2022 sind nicht nur mehr Mietwagen verfügbar, sondern auch die Durchschnittspreise sind in den meisten Urlaubsländern gesunken, wie Vergleichsportale und Mietwagenanbieter berichten. Dennoch gilt: Wer bis kurz vor Abreise mit der Buchung wartet, zahlt nicht nur mehr. Mitunter ist auch die gewünschte Fahrzeugkategorie am Reiseziel nicht mehr vorhanden.

Vor Ort buchen oder lieber von Deutschland aus?

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät, den Mietwagen samt Versicherungen von zu Hause zu buchen – und zwar bei einem Anbieter, der sich erkennbar an deutsche Kunden richte. Dann sei auch deutsches Recht anwendbar, wenn es Probleme gibt. Bucht man den Wagen auf ausländischen Seiten oder erst am Urlaubsort, gilt ausländisches Recht. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schaut im Impressum nach, ob es eine Firma mit Unternehmenssitz in Deutschland ist.

Empfehlenswert sei die Nutzung von Vergleichsportalen, so der AvD weiter. Modelle und Konditionen verschiedener Anbieter könnten hier über die Suchfilter gut miteinander verglichen werden.

Fallstricke bei einer Buchung bei einem örtlichen Anbieter im Urlaubsland seien zumeist geringere Haftungssummen oder -ausschlüsse und geringere Verbraucherrechte. Außerdem sei der Gerichtsstand immer im Land des Vertragsschlusses. Das mache die Durchsetzung eventueller Regressansprüche vor Gericht für die meisten Urlauber schwerer oder mitunter unmöglich.

Was ist das Problem mit zu geringen Deckungssummen?

Die Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung, etwa bei Personenschäden, können in manchen Ländern wesentlich niedriger sein als in Deutschland. Schlimmstenfalls kann das nach Unfällen bedeuten, dass die versicherte Summe nicht ausreicht und man darüber hinaus selbst aufkommen muss, so das Ratgeber-Portal Finanztip.

Hier kommt die sogenannte Mallorca-Klausel ins Spiel – eine Zusatzversicherung für Mietwagen im europäischen Ausland, die die Versicherungssumme mindestens auf das in Deutschland vorgeschriebene gesetzliche Mindestniveau erhöht, die bei Personenschäden beispielsweise 7,5 Millionen Euro beträgt.

Womöglich ist so eine Mallorca-Klausel, die offiziell „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“ heißt, in der eigenen Kfz-Versicherung oder einem Autoschutzbrief bereits enthalten. Falls man kein Auto und damit keine Kfz-Versicherungen oder Schutzbriefe besitzt, lässt sie sich laut Finanztip auch zu einer bestehenden Privathaftpflicht dazu buchen.

Wer einen Wagen außerhalb Europas mietet, kann eine Traveller Police abschließen, die genauso funktioniert wie die Mallorca-Klausel.

Hat man nicht sichergestellt, dass man solch eine Police besitzt, sollte man nach Angaben der Verbraucherzentralen unbedingt checken, dass eine der folgenden Versicherungen zumindest im Mietauto-Vertrag festgeschrieben ist: LIS, EP, ALI und SLI – alle stehen für höhere Haftpflicht-Deckungssummen, erklären die Verbraucherschützer .

Ist mit Blick auf Versicherungen noch etwas zu beachten?

Aus Sicht der
ADAC Autovermietung
ist eine Vollkasko-Police mit Diebstahlschutz und ohne Selbstbeteiligung ratsam. Man sollte demnach darauf achten, das Glas, Felgen und Reifen in der Versicherung mit abgedeckt sind, weil Schäden dort am häufigsten seien.

Wichtig: Für den gebuchten Mietwagen abgeschlossene Versicherungen gelten nur für Fahrerinnen und Fahrer, die bei der Buchung angegeben wurden. Fährt jemand anderes, besteht kein Versicherungsschutz.

Unbegrenzte Kilometer – ist das nötig?

Ein wichtiges Detail bei der Buchung: Wer Angebote mit begrenzten Kilometern wählt, sollte sich über die Strecken, die man im Urlaub zurücklegen wird, schon sehr genau im Klaren sein. Sonst wird es am Ende womöglich teurer als gedacht, weil jeder Zusatzkilometer extra kostet, so der AvD. Tarife ohne Begrenzungen seien häufig nur wenig teurer. Nicht, dass man hier am falschen Ende spart.

Und was ist mit dem Tanken?

Um hier Ärger zu vermeiden, sollte man auf die Tankregelung „full-to-full“ Wert legen: Man holt das Auto also vollgetankt ab und gibt es vollgetankt zurück. Das Nachfüllen durch den Vermieter sei teuer und werde oft mit dem doppelten oder dreifachen Tankstellenpreis berechnet, warnt der AvD.

Was ist bei der Abholung wichtig?

Den Mietwagen genau prüfen und Dellen und Kratzen von einem Mitarbeitenden der Mietwagenfirma protokollieren lassen. Zur Sicherheit fotografiert man sie auch selbst mit dem Smartphone.

Wer den Mietwagen vorab schon gebucht hat, sollte vor Ort keine Schriftstücke mehr unterschreiben, die einer Sprache abgefasst sind, die man nicht versteht, so der AvD. Es bestehe das Risiko, dass ein neuer Vertrag mit anderen Konditionen und nach den im Urlaubsland geltenden Rechten abgeschlossen werde.

Wird die bei der Abholung fällige Kaution für den Mietwagen auf der Kreditkarte geblockt, sollte man vorher sicherstellen, dass das Limit der Karte ausreicht, so die Verbraucherzentralen. Die Kaution könne je nach Vermieter zwischen 300 und 2300 Euro liegen. Außerdem wichtig: Die PIN seiner Kreditkarte kennen – die werde dabei mittlerweile fast immer abgefragt.



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