Die vierköpfige Familie P. aus dem Hamburger Umland freute sich im Juli 2022 schon auf den Urlaub. Zwei Wochen USA sollten es werden. Doch dann wurde der Lufthansa-Flug von Frankfurt nach Los Angeles einen Tag vor Abflug annulliert. Grund war ein Streik des Airline-Personals.
„Richtungsweisendes Urteil“: Familie erhält 25.000 Euro erstattet
Der Familienvater wandte sich an die Lufthansa und bat um eine Alternativverbindung, erhielt jedoch die Antwort, aktuell seien keine anderen Flüge verfügbar. Also machte sich die Familie im Internet selbst auf die Suche. Einzige Möglichkeit, doch noch ans Ziel ihrer Träume zu kommen, war ein One–Way-Flug in der Business Class mit Air Canada über Toronto nach Los Angeles. Kostenpunkt: 20.845,62 Euro! Der gestrichene Economy-Class-Flug hatte nur einen Bruchteil dieser Summe gekostet.
Doch die Eltern entschieden, in den sauren Apfel zu beißen – mit dem festen Vorsatz, sich das Geld von der Lufthansa zurückzuholen. Das ist nun gelungen. Rechtsanwalt Henrik Nikolai Möllring freut sich über seinen Erfolg vor dem Kölner Landgericht und spricht von einem „richtungsweisenden Urteil“. Denn es dürfte zur Grundlage etlicher, ähnlich gelagerter Fälle führen.
„Die Airlines versuchen immer erstmal, sich aus der Verantwortung zu winden“
Neben der Kostenerstattung musste die Lufthansa außerdem jedem Familienmitglied eine Ausgleichszahlung von jeweils 600 Euro zahlen. Und weil der Air-Canada-Flug nach Toronto ebenfalls mit einer deutlichen Verspätung startete, konnte die Familie P. hier noch einmal die 2400 Euro Ausgleichszahlung in Anspruch nehmen.
Anwalt Möllring meint: „Die Airlines versuchen immer erstmal, sich aus der Verantwortung zu winden.“ Der Fall zeige aber: Es lohnt sich, um sein Recht zu kämpfen.
Was der Anwalt an dem Urteil besonders interessant fand, lesen Sie bei mopo.de.
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