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Familien, die eine Immobilie bauen oder kaufen und selbst einziehen, erhalten für jedes Kind bis zu 12.000 Euro Baukindergeld. Wer die Leistung noch nutzen will, sollte bis Silvester einen notariellen Kaufvertrag abschließen oder seine Baugenehmigung in der Tasche haben. Die Stiftung Warentest erklärt, worauf Sie achten müssen.

Baukindergeld bekommen Familien mit Kindern, wenn sie ein Eigenheim bauen oder kaufen, selbst einziehen und nicht zu viel verdienen (s. Tabelle unten). Eine Familie mit zwei Kindern bekommt dann beispielsweise über zehn Jahre hinweg insgesamt 24.000 Euro Förderung. In Bayern wird das Baukindergeld sogar mit Landesmitteln zusätzlich gefördert. Dazu legt der Freistaat auch noch eine „Eigenheimzulage“ in Höhe von 10.000 Euro drauf, die ebenfalls am Jahresende ausläuft.

Das Baukindergeld gibt es für Alleinerziehende, Ehepaare und unverheiratete Paare mit Kindern, die eine Immobilie kaufen und auch selbst darin wohnen. Voraussetzungen sind, dass sie die Einkommensgrenzen einhalten und mindestens ein Kind am Tag des Antrags noch keine 18 Jahre alt ist. Und: Man darf noch nicht Immobilien-Besitzer sein.

Die staatliche KfW-Bank zahlt dann für jedes Kind zehn Jahre lang 1200 Euro Zuschuss pro Jahr. Eine Familie mit zwei Kindern kann so insgesamt 24.000 Euro bekommen, wenn sie zehn Jahre lang in der geförderten Immobilie wohnt.

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Nicht gefördert wird hingegen:

  • Der Kauf einer Immobilie vom Ehe- oder Lebenspartner.
  • Gleiches gilt für Immobilienkäufe von Eltern und anderen Personen, die mit einem Haushaltsmitglied in gerader Linie verwandt sind.
  • Auch für Ferien- und Wochenendhäuser zahlt der Staat kein Baukindergeld.

Für diese Kinder gibt es Baukindergeld

Das Kind muss im selben Haushalt leben und darf zum Zeitpunkt des Antrags noch keine 18 Jahre alt sein. Der Antragsteller oder sein im Haushalt lebender Partner muss für das Kind Kindergeld erhalten. Für Kinder, die erst nach Antragstellung zur Welt kommen, gibt es keine Förderung.

Eine Ausnahme gilt für Wohneigentümer, die vor dem 18. September 2018 eingezogen sind. In diesem Fall berücksichtigt die KfW alle Kinder, die am Tag des Einzugs noch keine 18 Jahre alt waren oder innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug geboren wurden.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Anträge können Interessierte auf dem Portal der staatlichen KfW-Bank stellen – allerdings erst nach dem Einzug in die eigenen vier Wände.

Den Original-Artikel finden Sie bei der Stiftung Warentest.

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