Nachdem im vergangenen Jahr Arbeitnehmer die Energiepauschale erhalten haben, steht nun die Einmalzahlung für Studenten an – für sie gibt es 200 Euro. Das Geld gibt es jedoch nur, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird und der erfordert das Meistern einiger Hürden.
Viel Geduld mussten Studierende und Fachschüler sowieso schon aufbringen, um endlich an die
Energiepreispauschale
(EPP) zu kommen. Während der größte Teil der deutschen Bevölkerung bereits im September letzten Jahres die Einmalzahlung erhalten hat, war für die Auszahlung an Schüler & Studenten erst die Errichtung eines speziellen
Portals
nötig, damit Berechtige einen Antrag stellen können.
Das war notwendig, weil es anders als etwa bei Arbeitnehmern oder Rentnern bislang keine zentrale Stelle gab, über die man die Zahlung hätte abwickeln könnte.
Weil sowas in Deutschland nicht nur viel Geld verschlingt sondern auch mal einige Zeit dauert, konnte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger erst in dieser Woche einen ersten kleinen Fortschritt präsentieren.
Für Studierende das alles Entscheidende: Wenn alles nach Plan verläuft, sollen Antragstellungen für die 200 Euro EPP ab dem 15. März 2023 möglich sein.
Dieses Antrags-Portal sollten Studierende kennen
Unbedingt bookmarken: Studierende werden den Antrag auf die 200 Euro Einmalzahlung auf der gleichlautenden Website
Einmalzahlung200.de
stellen müssen.
Und auch wenn das Portal selbst schon erreichbar ist, heißt das nicht, dass Antragsstellungen schon möglich sind. Diese sollen bundesweit einheitlich erst ab dem 15. März 2023 eingereicht werden können. Die Auszahlungen sollen dann zeitnah erfolgen.
Wichtig zu wissen: Anrecht auf die 200 Euro EPP haben nur Studierende, die am 1.12.2022 eingeschrieben waren und ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.
Ministerin macht Hoffnung – 200 Euro Energiepreispauschale sollen bald an Studierende ausgezahlt werden
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