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Das Coronavirus ist im Freistaat weiter auf dem Vormarsch. Das ganze Bundesland liegt mittlerweile rein rechnerisch über der 7-Tage-Inzidenz von 50. Genau 63,81 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen meldete das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit am Mittwoch für Gesamt-Bayern. In München liegt der Wert mit 82,40 noch einmal deutlich höher.

Damit liegt München deutlich über dem kritischen Schwellenwert von 50. Die Corona-Ampel zeigt Rot und es gelten verschärfte Corona-Regeln.

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Corona-Ampel ist rot: Welche Corona-Regeln in München gelten

Kontaktbeschränkung: Bis 5 Personen (oder 2 Hausstände)

  • Generell ist der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie nur noch in Gruppen von bis zu 5 Personen oder mit maximal zwei Hausständen gestattet.
  • Auch für private Feiern (wie z.B. Hochzeiten und Geburtstage) gilt eine Beschränkung auf maximal 5 Personen oder zwei Hausstände.

Sperrstunde in der Gastronomie

  • In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr, ausgenommen sind Speisen und nichtalkoholische Getränke zum Mitnehmen.
  • An einem gemeinsamen Tisch sind nur Gruppen von bis zu 5 Personen oder maximal zwei Hausstände erlaubt.
  • Mehr Info zu den aktuellen Gastro-Beschränkungen

Maskenpflicht ausgeweitet

  • In Gebäuden: Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist außerdem auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten vorgeschrieben.
  • Bei Veranstaltungen: In Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos, bei Tagungen und Kongressen sowie für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen gilt jetzt auch am Platz Maskenpflicht.
  • Am Arbeitsplatz: Außerdem besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • In der Altstadt-Fußgängerzone: Zusätzlich besteht von 9 bis 23 Uhr eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt, Rindermarkt, Viktualienmarkt, Dienerstraße, Schrammerstraße, Landschaftstraße, auf den Gehwegen im Tal sowie in der Schützenstraße und im Stachus-Untergeschoss
  • Mehr Info zur Maskenpflicht in München

Schulen: Maskenpflicht ab Stufe 5

  • Maskenpflicht im Unterricht ab der Jahrgangsstufe 5, wenn Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann
  • Maskenpflicht am Platz für Grundschüler wurde am Mittwoch (21. Oktober) aufgehoben

Nächtliches Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

  • Das Alkoholverbot zum Außer-Haus-Verkauf und zum Konsum im öffentlichen Raum gilt jetzt täglich ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages
  • Wo: Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke
  • Tankstellen, sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste im Stadtgebiet dürfen ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen.
  • Mehr Info zum nächtlichen Alkoholverbot in München

Hier informiert die Landeshauptstadt München über die aktuelle Corona-Lage

Die bayerische Corona-Ampel

In Bayern gibt es im Vergleich zum Rest von Deutschland insgesamt 4 Ampelstufen – grün, gelb, rot und dunkelrot. Die zusätzliche dunkelrote Ampelstufe hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch auf einer Regierungserklärung verkündet.

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