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Bis zum 31. Januar müssen zahlreiche Deutsche ihre Erklärung zur Grundsteuer abgegeben haben. Doch noch immer fehlen Millionen davon, melden die Bundesländer. Wer zu den Betroffenen zählt, aber noch keine Erklärung abgegeben hat, sollte auf einige Punkte achten und Fehler vermeiden. Denn nur so können Sie sicherstellen, dass diese rechtzeitig und korrekt beim Finanzamt eingeht. Wer Probleme hat, die Erklärung in so kurzer Zeit zu erstellen – für den gibt es zudem Anlaufstellen.

1. Beachten Sie die Frist – sonst drohen Strafen

Wer seine Grundsteuerklärung nicht in der vorgesehenen Frist bis Ende Januar 2023 abgibt, wird voraussichtlich eine Mahnung vom Finanzamt erhalten – und muss mit einer Schätzung seiner Steuerschuld rechnen. Bei solchen Schätzungen sei das Finanzamt berechtigt, sogenannte Sicherheitszuschläge einzurechnen, erklärt etwa der Leiter des Finanzamtes Ilmenau, Andreas Reymann. Das könnte für Steuerpflichtige zu höheren Kosten führen.

Diese Zuschläge betragen je angefangenem Monat
0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro.
Bei zwei Monaten Verspätung wären das also mindestens 50 Euro.

Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) erklärte zudem, eine Schätzung der neuen Grundsteuerschuld durch die Ämter sei für die Betroffenen auch mit mehr Arbeitsaufwand verbunden als die ordnungsgemäße Abgabe der Erklärung. „Auf jeden Fall kommt immer wieder Post vom Finanzamt“, sagte Taubert.

2. Nennen Sie den richtigen Bodenrichtwert

In den meisten Bundesländern müssen Sie bei der Grundsteuererklärung auch den Bodenrichtwert nennen. Diese gibt den durchschnittlichen Lagewert des Bodens in Euro pro Quadratmeter innerhalb eines bestimmten Gebiets wieder. Da dieser je nach Region alle zwei Jahre neu festgelegt wird, sollten Sie auch hier den Stichtag beachten: Relevant für Ihre Grundsteuererklärung ist der Bodenrichtwert des 1. Januars 2022.

  • Auskunft über den Bodenrichtwert in Ihrer Region finden Sie etwa
    hier
    .

3. Berechnen Sie die Flächen richtig

Fehler können auch bei der Angabe Ihrer Wohnfläche passieren. Denn nicht immer ist offensichtlich, welche Flächen dazu zählen – und welche als Nutzflächen. Das Portal
„grundsteuer-digital“
erklärt diesbezüglich:

  • Wohnflächen
    sind Flächen, die zu Wohnzwecken dienen. Auch ein häusliches Arbeitszimmer gilt als Wohnfläche.
  • Nutzflächen
    sind hingegen Flächen, die insbesondere betrieblichen Zwecken dienen und die keine Wohnflächen sind. Dazu zählen zum Beispiel Werkstätten, Verkaufsräume, Büros.
  • Zubehörräume bzw. Nebenräume
    sind Kellerräume, Abstellräume, Waschküchen, Trockenräume und Heizungsräume.

Die Nutzflächen zählen demnach dann zur Wohnfläche dazu, „wenn sie sich in einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Wohneigentum befinden. Bei Mietwohngrundstücken werden die Nutzflächen separat in der Feststellungserklärung angegeben.“

Zubehör- und Nebräume müssen Sie hingegen nur dann berücksichtigen, „wenn die Flächen von Zubehörräumen zu einem betrieblich genutzten Teil des Gebäudes gehören.“ Die Wohnfläche erhöhen sie hingegen nicht.

Achten Sie also darauf, nur die wirklich relevanten Flächen anzugeben. Ansonsten bezahlen Sie im Zweifelsfall zu viel Grundsteuer.

4. Geben Sie die Erklärung korrekt ab

Eine Abgabe in Papierform ist nur in seltenen Fällen möglich. Einreichen können Eigentümer und Eigentümerinnen die Daten zur Feststellung der Grundsteuerwerte stattdessen seit dem 1. Juli elektronisch über die Steuer-Onlineplattform Elster.

Bevor Sie starten, müssen Sie sich über die Internetseite des Steuerverwaltungsprogramms ein Benutzerkonto anlegen. Die Anmeldung besteht aus mehreren Schritten: Dabei müssen Verbrauchende im Verlauf der einmaligen Registrierung nicht nur ein Passwort, sondern auch eine Zertifikatsdatei erstellen. Diese Datei kann man sich als elektronischen Schlüssel vorstellen. Diesen braucht man in jedem Fall, um sich zu identifizieren und einzuloggen. Wer bereits ein Zertifikat hat, weil er in der Vergangenheit bereits eine Steuererklärung über die Online-Plattform abgegeben hat, kann es auch in diesem Fall nutzen.

Übrigens:
 Mit dem Elster-Konto dürfen Eigentümer und Eigentümerinnen auch Erklärungen für Angehörige elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Wer am (modifizierten) Bundesmodell teilnimmt, kann in Standardfällen zudem auf ein vereinfachtes Verfahren ausweichen. Damit können Privatpersonen etwa mit unbebauten Grundstücken, einem Ein- oder Zweifamilienhaus oder einer Eigentumswohnung unter
grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de

5. Holen Sie sich Hilfe

Zwar werden die meisten Steuerberater so kurz vor Ende der Frist ausgelastet sein. Es gibt jedoch weitere Hilfsmittel, um Ihre Erklärung rechtzeitig fertigzustellen. Sie können etwa bestimmte Software nutzen:

  • Wer als Selbstnutzer nur eine Erklärung für ein Haus oder eine Wohnung abgeben muss, kann
    Grundsteuer Online
    vom Anbieter Wolters Kluwer für
    14,95 Euro
    nutzen.
  • Ebenfalls
    14,95 Euro
    fallen für die
    GrundSteuerErklärung
    an. Diese Software ist aber nicht browserbasiert, sondern muss auf dem Rechner installiert werden. Und funktioniert nur bei Windows-Geräten.
  • Smartsteuer
    wirbt damit, dass sich die Grundsteuer in „drei einfachen Schritten“ ermitteln lasse. Das lässt sich der Anbieter mit
    34,95 Euro für die erste und 29,95 Euro für jede weitere Grundsteuererklärung
    bezahlen. Vorteil: Wer keine Grundbuchdaten für seine Immobilie vorliegen hat, kann die Informationen mit Smartsteuer abrufen.
  • Ähnlich funktioniert das Angebot
    Lama
    . Auch hierüber lässt sich ein Grundbuchauszug anfordern. Die Kosten dafür sind aber nicht in im Preis von
    39,90 Euro
    enthalten – kommen also noch extra dazu.
  • Wiso
    erlaubt die Grundsteuererklärung zu einem Preis von
    29,95 Euro.
    Vorteil dieses Programms: Es ermittelt den voraussichtlichen Grundsteuerwert. Mit den Werten können Nutzer den späteren Bescheid vom Fiskus abgleichen. Wer den zusätzlich Profi-Check dazubucht, bekommt für 99 Euro eine Stunde Beratung und Prüfung von einem Steuerberater obendrauf.
  • Ähnlich funktioniert das Modell von Grundsteuerhilfe. Auch hier bekommen Nutzer zusätzlich persönliche Unterstützung durch Steuerberater. Das hat aber seinen Preis: Der fängt mit
    99 Euro
    für ein unbebautes Grundstück an.

So klappt es mit der Grundsteuer-Erklärung

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